Wir unterstützen Sie in Fällen von queerfeindlicher Gewalt, Diskriminierung oder Bedrohungen.
Wurden sie LGBTIQ* feindlich angegriffen oder bedroht? Haben Sie Probleme mit Behörden, die Sie in einer diskriminierenden Art und Weise behandeln? Erleben Sie Diskriminierung oder Gewalt in Ihrer Aufnahmeeinrichtung?
In diesen Fällen können wir Ihnen eine kostenfreie Rechtsberatung durch unseren Volljuristen anbieten.
Die Beratung findet auf Deutsch oder Englisch statt. Eine Sprachmittlung auf Russisch steht bereit. Andere Sprachen können gegebenenfalls, wenn rechtzeitig angekündigt, organisiert werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über help@quarteera.de.
Was ist Diskriminierung?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in den Lebensbereichen Arbeit und bei Alltagsgeschäften. Zu Alltagsgeschäften zählen zum Beispiel Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt, beim Zugang zu Arztpraxen oder sogar bei der Mitgliedschaft in Fitnessstudios.
LGBTIQ* Personen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte können von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen sein. Das heißt, dass eine Person aufgrund mehrerer gleichzeitig bestehender Merkmale, wie zum Beispiel die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität in Kombination mit der ethnischen Herkunft, eine spezielle Form der Diskriminierung erfahren kann.
Gegen solche Benachteiligungen können Betroffene sich wehren. Sie können einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung geltend machen. Außerdem können sie verlangen, dass die andauernde Diskriminierung beendet wird (Anspruch auf Beseitigung) und auch in der Zukunft unterbleibt (Anspruch auf Unterlassung).
Dabei ist wichtig, dass die Ansprüche unbedingt innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Diskriminierung geltend gemacht werden müssen.
Darüber hinausgehende Fälle von Gewalt können strafrechtlich verfolgt werden.