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Koalitionsvertrag darf queere Geflüchtete nicht gefährden

Berlin, 10. April 2025

Quarteera e.V. blickt mit Sorge auf den vorgestellten Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD, der eine Arbeitsgrundlage der zukünftigen Regierung bilden soll. Das Wort „queer“ kommt im 144-seitigen Dokument gerade zwei Mal vor.

Wie nie zuvor sind jetzt auch aufgrund des Anstiegs der registrierten Vorfälle von Hassgewalt gegen LSBTIQ* in Deutschland die Umsetzung des von der Ampel beschlossenen Aktionsplans “Queer leben” und die Fortführung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt notwendig. Auch die Entscheidung, das Selbstbestimmungsgesetz zu evaluieren, ist besorgniserregend.

„Der Koalitionsvertrag darf queere Geflüchtete nicht in Lebensgefahr bringen“, sagt Anna Seib, Leiterin des Quarteera e.V. Beratungszentrums. “Es muss legale und sichere Einreisewege für alle queeren Personen geben, die vor Krieg, Verfolgung und queerfeindlicher Hassgewalt in ihren Ländern nach Deutschland fliehen. Auch sehen wir die Einstufung von sicheren Herkunftsländern, zum Beispiel Georgien, im Kontext von LSBTIQ* als sehr kritisch. Wir beraten zumeist LSBTIQ* Geflüchtete, die vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine betroffen oder vor Verfolgung und Gewalt in ihren Herkunftsländern nach Deutschland geflohen sind. Sie dürfen als besonders schutzbedürftige Gruppe nicht die Leidtragenden dieser verschärften Migrationspolitik werden.”

Es sei zutiefst beunruhigend, dass die Maßnahmen zur Migrationspolitik im gleichen Abschnitt wie zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung genannt werden. LSBTIQ* Geflüchtete gelten als besonders schutzbedürftige Gruppe.

“Eine behördenunabhängige und queersensible Beratung muss unbedingt dauerhaft gesichert werden”, so Seib.

Quarteera e. V. setzt sich seit 2011 für mehr Rechte, Sichtbarkeit und Akzeptanz von lesbischer, schwuler, bisexueller, trans* und inter* Personen (LSBTIQ*) mit Einwanderungsgeschichte aus Osteuropa, Zentralasien sowie dem Kaukasus ein. Im Beratungszentrum, gefördert durch die Berliner Senatsverwaltung für Soziales, Arbeit, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, werden queere Geflüchtete zum Asyl- und Aufenthaltsrecht beraten.
Da können sie psychosoziale Unterstützung zur Erstorientierung in Deutschland bekommen.

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