![]() Im Gericht des Moskovskij-Stadtteils in St. Petersburg wurde heute die Klage gegen Madonna aufgrund von sogenannter „Propaganda von Homosexualität“ verhandelt. Die Sitzung begann um 14 Uhr, allerdings waren weder Madonna noch ihre Rechtsvertreter im Gericht angereist. Als Vertreter der Angeklagten waren die Organisatoren der Konzerte in Russland anwesend. Die Kläger brachten als Beweismaterial Amateurvideos des Konzerts ein und versuchten damit, die Schuld der Sängerin nachzuweisen. „Das Handeln der Angeklagten hat dem Institut der Familie Schaden zugefügt, das Recht auf soziale Ordnung verletzt. Sie haben grundlegende Menschenrechte angegriffen. Und die öffentlich geplante Aktion von Madonna hat unter anderem die Senkung der Geburtszahlen begünstigt. Nach den Aufrufen von Madonna werden sich die Jungs und Mädchen zunehmen mit Perversionen beschäftigen, was zum Verfall der Verteidigungsfähigkeit des Landes führt – es gibt niemanden, um in der Armee zu dienen,“ – so die Kläger. Die Organisatoren des Konzerts wiesen alle Anklagen zurück und erklärten mit Hinweis auf die Eintrittskarten, dass mit dem Zeichen „+18“ über die Altersbeschränkung für das Konzert informiert worden war. Nach einer einstündigen Beratung wies das Gericht schließlich die Klage ab. Die Kläger können das Urteil beim städtischen Gericht anfechten. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Quelle: http://lgbtsmi.ru/archives/3505 Übersetzung: Quarteera e.V.
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