![]() Zum einen haben beide seit mehr als drei Monaten die Entscheidung des Gerichts in ihrem Fall nicht vorgelegt bekommen, so dass sie diese auch nicht anfechten können. Am 27. Oktober 2013 hatte das zentrale Stadtgericht die Klage der beiden Aktivisten abgelehnt, mit der sie gegen das Verhalten der Polizei während einer Demonstration am 20. Januar 2013 vorgehen wollten. Die Polizei war während der gewaltsamen Ausschreitungen gegen die LGBT-Demonstranten lange Zeit nicht eingeschritten und gewährleistete die Sicherheit dieser nicht. Das Gericht hatte damals nur seine Entscheidung verkündet, allerdings ist das Gericht verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen das Urteil mit einer Begründung schriftlich vorzulegen. Bis heute liegt dieses Schreiben nicht vor. Zum zweiten wurde am 21. Januar 2014 Denis Zajzew von der gegen ihn verhängten Strafe befreit. Er hatte während der Demonstration am 20. Januar 2013 Pawel Lebedew angegriffen indem er ihn in den Bauch trat. Die Polizei hatte während der Demonstration keinen der Angreifer festgenommen und bis heute keinen einzigen gefunden. Nur einer wurde schließlich ausfindig gemacht, er wurde am 2. August 2013 zu zwei Monaten Strafarbeit verurteilt. Pawel Lebedew hatte Einspruch gegen dieses Urteil eingelegt, allerdings war die zweite Instanz nicht in der Lage, diesen Einspruch in der vorgesehen Zeit zu bearbeiten. Die Verhandlung wurde genau auf den 21. Januar 2014 gelegt - genau einen Tag nach dem Jahrestag der Demonstration. Somit wurde der Angreifer wegen der Überschreitung der Verjährungsfrist von der verhängten Strafe befreit. Weitere Angreifer, die Lebedew verprügelten, während er am Boden lag, und Nadeschda O. angriffen, wurden bis heute von der Polizei nicht gefunden. Das Fahndungskomitee der Stadt verweigerte außerdem eine Anklage wegen Aufhetzung zu Hass und Gewalt gegen die soziale Gruppe der LGBT, Fahrlässigkeit der Polizei und Massenunruhen. Die Aktion dauerte nur 5 Sekunden, da Lebedew sofort festgenommen wurde. Auf der Polizeistation wurde er bis Mitternacht festgehalten. Eine Gerichtsverhandlung sollte am 20. Januar stattfinden, wurde jedoch nicht durchgeführt, da die Unterlagen nicht beim Gericht eingegangen waren. Quelle: http://article20.org/news/voronezhskim-lgbt-aktivistam-sud-otkazyvaet-v-zashchite#.Uu7KgXn5j3U Übersetzung: Quarteera e.V. |
news >